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Auflösung der Milizrechtsverträge (19 n.H.)

Metadaten

Inhalt

Mit diesem Erlass wurden sämtliche bestehenden Verträge zwischen der Ritterschaft und privaten oder regionalen Milizen auf Siebenwind mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Zweck

Ziel war die Stärkung des Kronregiments und die Unterbindung von eigenmächtigen Gewaltaktionen durch nicht-königliche Truppen. Milizen genießen seither keinerlei Sonderrechte mehr und müssen sich dem Gesetz der Kronmark beugen.


Siehe auch: Statut_der_Kronmark_Siebenwind, Archiv_Register Quellen: Siebenwind_Bote_170