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Urteil gegen Valjean und Hael

Metadaten

Verlauf

Das Königliche Gericht verkündete zwei Urteile:

Ad Primum — Elares_Valjean: Wegen Hochverrat, Verschwörung und Eidbruch gem. § 39 Abs.2 Codex Criminalis zum Tode verurteilt. Alle Standesrechte aberkannt. Valjean ist flüchtig.

Ad Secundum — Barad_Hael: Wegen Angriff auf einen hohen Ritter, Majestätsbeleidigung und Widerstand gegen die Obrigkeit zum Tode verurteilt. Urteil am 14. Carmer 15 n.H. vollstreckt.

Richter: Hanfried_Korbenus, Königlicher Richter.


Siehe auch: Recht, Jagd_auf_Elares_Valjean