Siebenwind Bote 170
| | |¶
Ausgabe 170 -Mondtag, 27. Carmar 19 nach Hilgorad
27. Carmar - Das Statut der Kronmark¶
Beladriel Blättertanz, Baronin von Harpenstein zu Tiefenwald und Truchsess der Kronmark verkünde und setze fest:
Das Statut der Kronmark als gültige Fassung vom Mittentag, den 13 Querler 19 nach Hilgorad.
§1 Die Truchsess vereint in sich alle Rechte und Pflichten der Kronmark im Namen des Königs.
§2.1 Die Truchsess betraut gemäß des Auftrages an die Ritterschaft der Sieben
Winde durch ihre Majestät König Hilgorad I. die selbige mit der Erhaltung des
Sicherheit in den Grünlanden.
§2.2 Der oberste Ritter der Sieben Winde darf demnach den Titel "Heerführer
der Kronmark" tragen.
§3.1 Die Truchsess betraut gemäß des Auftrages an das königliche Gericht durch
ihre Majestät König Hilgorad I. das selbige mit der Rechtsprechung auf der
Insel.
§3.2 Der oberste Richter der Insel darf sich demnach "Hüter des Großsiegels
der Kronmark" nennen.
§4.1 Die Truchsess beauftragt die Inselpatrizier mit der Leitung der
Verwaltung der Kronmark.
§4.2 Die Inselpatrizier dürfen sich demnach "Verweser der Kronmark" nennen.
§4.3 Die Inselpatrizier stehen einem "Völkerrat" vor und lassen sich von
diesem beraten.
§5 Die Institutionen der Führung der Kronmark haben sich untereinander in Amtshilfe beizustehen.
§6.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Falkensee das Statut als anerkannte
Siedlung der Kronmark sowie das Stadtrecht.
§6.2 Die Truchsess vergibt für die Stadt Falkensee den Titel „Hauptstadt der
Kronmark Siebenwind“.
§6.3 Die näheren Statute der Stadt seien mit der Ritterschaft, dem Gericht,
den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§7.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Brandenstein das Statut als anerkannte
Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Ortschaft Brandenstein, Freihafen der
Kronmark Siebenwind".
§7.2 Die näheren Statute der Ortschaft seien mit der Ritterschaft, dem
Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§8.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Kesselklamm das Statut als anerkannte
Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Heimstatt in der Kesselklamm".
§8.2 Die näheren Statute der Ortschaft seien mit der Ritterschaft, dem
Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§9.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Südfall das Statut als anerkannte
Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Südfall".
§9.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht,
den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§10.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Dunquell das Statut als anerkannte
Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Dunquell".
§10.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht,
den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§11.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Greifenklipp das Statut als anerkannte
Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Greifenklipp und Vänskap".
§11.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht,
den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§12.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Avindhrell das Statut als anerkannte
Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Avindhrell bei den Wassern".
§12.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht,
den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
__
27. Carmar - Verkündung über die Rechtsgültigkeit der Provinz-Statuten¶
Hiermit verkündet das königliche Gericht das die Rechtsgültigkeit der bisher
beschlossenen Statuten der einzelnen Provinzen der freien Kronmark Siebenwinds
aufgehoben ist. Diese Verkündung betrifft alle Provinzen der freien Kronmark
Siebenwinds ohne Außnahme und begründet sich auf dem Statut der freien
Kronmark Siebenwinds, welches am 13. Querler im 19. Götterlauf nach König
Hilgorads Krönung durch ihre Wohlgeboren die Baronin Beladriel Blättertanz
festgelegt bekannt gegeben wurde.
Entsprechend werden alle Rechtssprechungsbefugnisse, welche außerhalb des
Iuribus geregelt, aufgehoben.
Die Verwaltungen der einzelnen Provinzen der freien Kronmark Siebenwinds
unterstehen fürderhin gemäß dem Statut der freien Kronmark Siebenwinds den
Inselpatriziern.
Sollte, aus welchen Gründen auch immer, die Notwendigkeit bestehen, neue
Statuten festzulegen, so ist gemäßg dem Statut über die freie Kronmark
Siebenwind, an die Ritterschaft, das Gericht und die Inselpatrizier heran zu
treten.
Exzellenz Solos Nhergas
Königliche Richterin zu
20. Carmar im 19. Götterlauf nach König Hilgorads Krönung
Burg Finianswacht,
__
27. Carmar - Verkündung über die Auflösung der Milizrechtsverträge¶
Hiermit verkündet das königliche Gericht, die Aufhebung aller bisher
abgeschlossenen Verträge mit Milizen mit sofortiger Wirkung ohne Ausnahme. Sie
genießen keinerlei besondere Rechte mehr und sind von ihren besonderen
Pflichten entbunden.
Für den Abschluss neuer Milizrechtsverträge ist sich gegebenen Falls an
Ritterschaft, Gericht oder die Inselpatrizier zu wenden.
Exzellenz Solos Nhergas
Königliche Richterin zu
21. Carmar im 19. Götterlauf nach König Hilgorads Krönung
Burg Finianswacht,
__
27. Carmar - Verkündung über die Suche nach Mitarbeitern¶
Hiermit verkündet das königliche Gericht erneut, dass es auf der Suche nach
geeignetem Personal ist.
Gesucht werden Schreiber, Gerichtsdiener und Advokaten, so wie für jene die
Advokaten werden möchten eine Ausbildung angeboten wird.
Gewarnt seien jene die ein Empfehlungsschreiben vorzeigen möchten, es aber
nicht tun. Willkommen sind jene die Empfehlungsschreiben vorzeigen können,
egal ob angekündigt oder nicht.
In jedem Fall erwartet das königliche Gericht Bewerbungen von rechtschaffenden
Bewohnern der freien Kronmark Siebenwinds.
Exzellenz Solos Nhergas
Königliche Richterin zu
22. Carmar im 19. Götterlauf nach König Hilgorads Krönung
Burg Finianswacht,
__